Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

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Statut für den Fernsehpreis der Erwachsenenbildung

gültig ab 15. Dezember 1989
(geändert am 1. Jänner 1997, 18. März 1998, am 30. September 2003, am 29. September 2004, am 3. März 2009, 5. März 2010, im November 2016, im Dezember 2017,  im Jänner 2020 und im Mai 2021 und im Jänner 2023)

Die zehn Verbände der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) – die Arbeitsgemeinschaft der Bildungshäuser Österreich, das Berufsförderungsinstitut Österreich, der Büchereiverband Österreichs, das Forum Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich, das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich, der Ring Österreichischer Bildungswerke, die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Österreich, der Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung, der Verband Österreichischer Volkshochschulen und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich – vergeben den „Fernsehpreis der Erwachsenenbildung“ und haben für diesen Preis folgendes Statut beschlossen.

1)    Die KEBÖ stiftet zur Förderung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Fernsehen, zur Förderung einer kritischen, aber sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Fernsehen und als Anregung für die GestalterInnen der Fernsehprogramme und der Fernsehsendungen einen Fernsehpreis der Erwachsenenbildung.

2)    Mit dem Preis sollen Fernsehsendungen ausgezeichnet werden, die nach Inhalt und Form (künstlerischer Gestaltung beziehungsweise fernsehgerechter Darbietung) erwachsenenbildnerisch als besonders wertvoll angesehen werden.

3)    Für die Zuerkennung des Preises kommen in Betracht:

  • österreichische Produktionen oder
  • Produktionen, bei denen österreichische Sender maßgeblich beteiligt sind, inklusive Auftrags- und Koproduktionen österreichischer Sender

und die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember des Kalenderjahres, für das der Preis vergeben wird, erstmals in Österreich gesendet wurden. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung sind bei der Einreichung anzuführen.

4)    Hinsichtlich der Art der Sendungen werden folgende Kategorien berücksichtigt:

a) Diskussionssendungen und Talkformate

b) Dokumentation

c) Fernsehfilm, Serien, Fiction, Doku-Fiction, Edutainment

d) Sendeformate, Sendereihe.

5)    Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der genannten Verbände der Erwachsenenbildung, von Kritiker*innen der Printmedien und von österreichischen Fernsehsendern sowie von Produzent*innen per Upload über die Website www.medienpreise.at gemacht werden. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung sind bei der Einreichung anzuführen. Die Anzahl der Einreichungen ist auf maximal zwei Vorschläge in maximal zwei Kategorien pro Sendungsleiter*in bzw. Sendungsgestalter*in beschränkt. Bei der Kategorie Sendeformate, Sendereihen benötigt die Jury maximal drei Beispiele pro Einreichung für die Reihe bzw. das Sendungsformat. Zugangsdaten zum Einreichtool sind über das Büro Medienpreise medienpreise@vhs.or.at anzufordern.

6)    Die Jury hat die Möglichkeit, zusätzlich zu den Preisen in den vier unter Pkt. 4 genannten Kategorien im Rahmen des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung als Preis der Jury den „Axel Corti-Preis“ zu vergeben. Der Preis kommt für erwachsenenbildnerisch besonders wertvolle Leistungen im Rahmen von Sendungen im österreichischen Fernsehen in Frage. Dieser Preis kann an Einzelpersonen, ebenso gehen wie an österreichische Produktionen, die nicht unter die unter Punkt 4 genannten Kategorien fallen.

7)    Mitglieder der Jury können schriftlich, per Fax oder per E-Mail-Vorschläge für den „Axel Corti-Preis“ an das Büro Medienpreise bis zwei Tage vor der Sitzung der Nominierungsjury senden.

8)    Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vor­schläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht den Richtlinien des Fern­sehpreises der Erwachsenenbildung entsprechen.

9)    Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Vorjury einzuberufen, die eine Auswahl der eingebrachten Vorschläge nach Inhalt und Form vorzunehmen hat. Die Vorjury nominiert zur endgültigen Begutachtung insgesamt zwischen acht und achtzehn Sendungen.

10)  Jeder Verband kann eine/n VertreterIn in die Vorjury entsenden. Beschlussfähig ist die Vorjury, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Der/die LeiterIn des Büros Medienpreise ist zusätzliches Jurymitglied. Die Jury bestellt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Vorjury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Mit Ausnahme der Bekanntgabe der Ergebnisse sind die Sitzungen der Jurys vertraulich.

11)  Über die Zuerkennung des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung entscheidet eine Jury, die aus je einem/einer VertreterIn der genannten Verbände sowie aus MedienwissenschaftlerInnen und JournalistInnen besteht. Der/die LeiterIn des Büros Medienpreise ist zusätzliches Jurymitglied. Die Jury bestellt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Mitglieder – höchstens zwanzig, jedoch mindestens 12 Personen – werden jährlich von den beteiligten Verbänden nominiert und vom Büro Medienpreise einberufen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden.

12)  Die Jury vergibt pro Jahr je einen Kategorienpreis und kann bei besonders berücksichti­gungswürdigen Umständen in jeder Kategorie einen weiteren Preis zuerkennen. Die Jury entscheidet über die Personen, die den jeweiligen Kategorienpreis erhalten. Je Kategorie sollten es nicht mehr als vier Personen (Funktionen) sein.

13)  Die Preise werden alljährlich im Sommer in einer öffentlichen Veranstaltung übergeben. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungs-urkunde.

14)  Die dem Büro Medienpreise aus der Vergabe des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung erwachsenen Kosten werden von den unter Pkt. 1 genannten Verbänden zu je gleichen Teilen getragen. Die Heranziehung von Sponsoren ist möglich.

15)  Das Einvernehmen der beteiligten Verbände bezüglich Kostenaufteilung, Art der Verrechnung und Durchführung des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung wird im KEBÖ-Leitungsausschuss hergestellt.

 

Für die preisstiftenden Verbände
der Erwachsenenbildung

Dr. John Evers e.h.
Büro Medienpreise


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Statut Fernsehpreis 2023
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