Radiopreis
der Erwachsenenbildung

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Statut für den Radiopreis der Erwachsenenbildung

gültig ab 27. August 1998 (geändert am 19. Juni 2000 und am 27. Juni 2001.
Ergänzt am 29. Juni 2002, am 29. September 2004, am 17. Oktober 2007.
Geändert am 18. Juli 2016, ergänzt im Dezember 2017, ergänzt und geändert im Mai 2021 und im Jänner 2023)

Die zehn Verbände der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) – die Arbeitsgemeinschaft der Bildungshäuser Österreich, das Berufsförderungsinstitut Österreich, der Büchereiverband Österreichs, das Forum Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich, das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich, der Ring Österreichischer Bildungswerke, die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Österreich, der Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung, der Verband Österreichischer Volkshochschulen und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich – stiften den „Radiopreis der Erwachsenenbildung“ und haben folgendes Preisstatut beschlossen.

1)    Die KEBÖ stiftet zur Förderung der Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Rundfunk, zur Förderung einer kritischen, aber sachgerechten Auseinandersetzung mit dem Medium und als Anregung für GestalterInnen von Radiosendungen einen Radiopreis der Erwachsenenbildung.

2)    Mit dem Preis sollen Radiosendungen ausgezeichnet werden, die nach Inhalt und Form (Gestaltung und radiogerechter Darbietung) erwachsenenbildnerisch als besonders wertvoll angesehen werden.

3)    Für die Zuerkennung des Preises kommen nur Eigenproduktionen österreichischer Sender in Betracht, die jeweils in der Zeit vom 1. September des vergangenen Jahres bis 31. August des laufenden Jahres in einem österreichischen Sender erstmals gesendet wurden. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung sind bei der Einreichung anzuführen.

4)    Für auszuzeichnende Sendungen (Reihen) sind folgende fünf Kategorien vorgesehen:

a) Kultur: Sendungen vorrangig literarischen und /oder musikalischen Inhalts

b) Dokumentation, Information: Sendungen wie Features, Reportagen, Magazine.

c) Gespräche, Debatten: Interviews, Talkformate, Dialoge und Phone-in Sendungen.

d) Bildung – Eduard Ploier-Preis*: Sendungen zu Bildung und Wissenschaft oder über Bildungsveranstaltungen.

e) Sendereihen und Themenschwerpunkte.

*Der Preis für die Kategorie Bildung ist nach dem verstorbenen früheren Erwachsenenbildner und langjährigen ORF-Kurator Eduard Ploier „Eduard Ploier-Preis“ benannt.

5)    Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der genannten Verbände der Erwachsenenbildung, von Kritiker*innen der Presse und vom Österreichischen Rundfunk sowie von österreichischen Radiosendern und ihren Mitarbeiter*innen eingebracht werden. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung sind bei der Einreichung anzuführen. Die Anzahl der Einreichungen ist auf maximal zwei Vorschläge in maximal zwei Kategorien pro Sendungsleiter*in bzw. Sendungsgestalter*in beschränkt. Bei der Kategorie Sendereihen und Themenschwerpunkte benötigt die Jury maximal drei Beispiele pro Einreichung für die Reihe. Zugangsdaten zum Einreichtool sind über das Büro Medienpreise medienpreise@vhs.or.at anzufordern.

6)    Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vorschläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht dem Statut des Radiopreises der Erwachsenenbildung entsprechen.

7)    Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Vorjury durch das Büro Medienpreise einzuberufen, die eine Vorauswahl nach Inhalt und Gestaltung vorzunehmen hat. Die Vorjury nominiert zur endgültigen Begutachtung insgesamt zwischen acht und achtzehn Sendungen.

8)    Jeder Verband kann eine/n Vertreter*in in die Vorjury entsenden. Beschlussfähig ist die Vorjury, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Der/die Leiter*in des Büros Medienpreise ist zusätzliches Jurymitglied. Die Jury bestellt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Vorjury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Mit Ausnahme der Bekanntgabe der Ergebnisse sind die Sitzungen der Jurys vertraulich.

9)    Über die Zuerkennung des Radiopreises der Erwachsenenbildung entscheidet eine Jury, die aus je einem/einer Vertreter*in der genannten Verbände sowie aus Medienwissenschaftler*innen und Journalist*innen besteht. Der/die Leiter*in des Büros Medienpreise ist zusätzliches Jurymitglied. Die Jury bestellt aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. Die Mitglieder – höchstens zwanzig, jedoch mindestens 12 Personen – werden jährlich von den beteiligten Verbänden nominiert und vom Büro Medienpreise einberufen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden.

10)  Die Jury vergibt pro Jahr je einen Kategorienpreis und kann bei besonders berücksichti­gungswürdigen Umständen in jeder Kategorie einen weiteren Preis zuerkennen. Die Jury entscheidet über die Personen, die den jeweiligen Kategorienpreis erhalten. Je Kategorie dürfen es nicht mehr als vier Personen (Funktionen) sein.

11)  Die Preise werden alljährlich im Winter in einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungsurkunde.

12)  Die dem Büro Medienpreise aus der Vergabe des Radiopreises der Erwachsenenbildung erwachsenen Kosten werden von den unter Pkt. 1 genannten Verbänden zu je gleichen Teilen getragen. Die Heranziehung von Sponsoren ist möglich.

13)  Das Einvernehmen der beteiligten Verbände bezüglich Kostenaufteilung, Art der Verrechnung und Durchführung des Radiopreises der Erwachsenenbildung wird im KEBÖ-Leitungsausschuss hergestellt.

 

Für die preisstiftenden Verbände
der Erwachsenenbildung

Dr. John Evers e.h.
Büro Medienpreise


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